Wofür
Mit dem Bescheid beginnt die nächste Arbeit: Rechtsbehelfsfrist, Frist für den Baubeginn und oft Dutzende Auflagen – vor Baubeginn, während des Baus, vor Inbetriebnahme oder im Betrieb. RINO trägt die Fristen in den Plan ein und macht aus fälligen Auflagen Aufgaben, bei denen du den Nachweis gleich mit ablegst.
So geht's
- Öffne den Antrag und klicke Bescheid erfassen – oder wechsle auf den Reiter Bescheid & Auflagen.
- Trage die Entscheidung, das Bescheiddatum, die Bekanntgabe oder Zustellung, Baubeginn spätestens und das Aktenzeichen ein und hänge das Bescheid-Dokument an. Es wird in der Akte als gültig markiert.
- RINO berechnet die Rechtsbehelfsfrist aus der Bekanntgabe und bietet dir an, die eingereichten Anlagen auf „Genehmigt“ zu setzen.
- Auflagen erfasst du im Abschnitt Auflagen mit Auflage erfassen: Nummer, Titel, Wortlaut, Kategorie (etwa Schall, Schattenwurf, Natur- und Artenschutz), Zeitpunkt, Fällig am und Zuständigkeit.
- Sind die KI-Funktionen eingeschaltet, schlägt RINO unter Auflagen aus dem Bescheid die Auflagen aus dem Dokument vor – du übernimmst, was stimmt.
- Ist eine Auflage erfüllt, klickst du Auflage erfüllt und legst den Nachweis (optional) ab. Trifft sie nicht mehr zu, wählst du Auflage entfällt.
Gut zu wissen
- Aufgaben „Auflage erfüllen: …“ entstehen, wenn die Auflage fällig wird – bei „Vor Baubeginn“ und „Vor Inbetriebnahme“ zum jeweiligen Meilenstein.
- Die Rechtsbehelfsfrist ist berechnet und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
- Fällige Auflagen siehst du auch in der Projektübersicht in der Kachel „Fällige Auflagen“.
- Bescheid und Auflagen erfasst du mit dem Recht Anträge bearbeiten.
Verwandt
Stichwörter zu diesem Artikel
- Bescheid
- Auflagen
- Rechtsbehelfsfrist