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Antrag einreichen und Nachforderungen

Beim Einreichen friert RINO alle Fassungen ein, erzeugt auf Wunsch das Einreichungspaket und führt dich durch Verfahren und Nachforderungen.

Stand

Wofür

Monate nach der Einreichung fragt die Behörde nach – und du musst wissen, welche Fassung sie bekommen hat. Beim Einreichen friert RINO deshalb die aktuellen Fassungen aller Unterlagen und den Anlagenstand ein. Nachforderungen erfasst du mit Frist; RINO gibt genau die betroffenen Positionen wieder frei.

So geht's

  1. Öffne den Antrag und klicke im Kopf auf Antrag einreichen. Sind Pflichtunterlagen noch nicht bereit, weist RINO dich darauf hin.
  2. Trage Eingereicht am, den Weg (Post, E-Mail, Online-Portal, persönlich) und das Aktenzeichen ein und klicke Einreichen. Auf Wunsch setzt RINO die geplanten Anlagen dabei auf „Beantragt“.
  3. Für ein nummeriertes ZIP aller Unterlagen mit Inhaltsverzeichnis wählst du im Menü Einreichungspaket erstellen und danach Paket herunterladen.
  4. Der Reiter Verfahren zeigt den Zeitstrahl und die Termine des Verfahrens – etwa Vollständigkeit, Erörterungstermin, Auslegung und Bestandskraft. Dort siehst du auch den eingefrorenen Anlagenstand und öffnest ihn mit Auf der Karte ansehen.
  5. Kommt eine Nachforderung, öffnest du den Reiter Nachforderungen und klickst Nachforderung erfassen: Eingang, Frist der Behörde, Was fordert die Behörde? und das Schreiben. Wähle die Positionen, die zu aktualisieren sind, oder lege neue an.
  6. Hast du alles nachgereicht, trägst du unter der Nachforderung Beantwortet am und das Antwortschreiben ein. Die nachgereichten Fassungen friert RINO ebenfalls ein.
  7. Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange hältst du im Reiter Stellungnahmen fest.

Gut zu wissen

  • Nach dem Einreichen sind die Positionen gesperrt. Ändern lassen sie sich nur über eine Nachforderung – so bleibt nachvollziehbar, was wann eingereicht wurde.
  • Die Frist einer Nachforderung erscheint als Aufgabe im Plan und im Cockpit.
  • Sind die KI-Funktionen eingeschaltet, entwirft der Assistent das Anschreiben an die Behörde und die Antwort auf eine Nachforderung – du prüfst und verschickst selbst.
  • Einreichen und Nachforderungen erfassen darfst du mit Anträge bearbeiten.

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Stichwörter zu diesem Artikel

  • Einreichen & Einfrieren
  • Einreichungspaket
  • Verfahrensstand
  • Nachforderungen

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