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BImSchG-Antrag Windenergie: Aktuelle Checklisten der Bundesländer 2026

Welche Unterlagen gehören in einen BImSchG-Antrag für Windenergieanlagen? Wir haben die aktuellen Checklisten, Leitfäden und ELiA-Vorgaben der 16 Bundesländer recherchiert und die Übersicht der Fachagentur aus 2022 auf den Stand 2026 gebracht.

· 11 Min. Lesezeit
BImSchG-Checkliste und Genehmigungsunterlagen für einen Windpark

Welche Unterlagen werden für die Genehmigung einer Windenergieanlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz benötigt?

Auf diese eigentlich einfache Frage gibt es in Deutschland bis heute keine vollständig einheitliche Antwort.

Zwar beruhen die Genehmigungsverfahren auf denselben bundesrechtlichen Grundlagen. Die konkrete Struktur der Antragsunterlagen, zusätzliche Hinweise und die praktische Antragstellung unterscheiden sich jedoch teilweise deutlich zwischen den Bundesländern.

Die damalige Fachagentur Windenergie an Land – heute Fachagentur Wind und Solar – veröffentlichte Anfang 2022 eine Übersicht der damals vorhandenen Checklisten der Bundesländer.

Diese Zusammenstellung war und ist ein hilfreicher Ausgangspunkt. Vier Jahre später ist sie jedoch an mehreren Stellen überholt.

Mehrere Bundesländer haben neue Checklisten oder Leitfäden veröffentlicht. Andere haben bestehende Unterlagen grundlegend überarbeitet. Gleichzeitig wird ELiA beziehungsweise ELiA Online in immer mehr Ländern zum zentralen Werkzeug für die elektronische Antragstellung.

Wir haben deshalb recherchiert, welche Checklisten, Leitfäden und Vorgaben im Oktober 2026 aktuell verfügbar sind.

Warum eine aktuelle Checkliste für den BImSchG-Antrag wichtig ist

Ein Genehmigungsantrag für einen Windpark besteht nicht nur aus einem Formular.

Je nach Vorhaben kommen zahlreiche Fachunterlagen zusammen, beispielsweise:

  • technische Anlagenbeschreibungen,
  • Lage- und Übersichtspläne,
  • Bauvorlagen,
  • Schallimmissionsprognosen,
  • Schattenwurfprognosen,
  • Unterlagen zum Eiswurf und Eisfall,
  • Brandschutzunterlagen,
  • Natur- und Artenschutzgutachten,
  • wasserrechtliche Angaben,
  • Bodenschutzunterlagen,
  • Angaben zur Flugsicherheit,
  • Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Hinzu kommen projektabhängige Nachweise und landesspezifische Anforderungen.

Für Projektierer ist eine Checkliste deshalb nicht nur eine Hilfe kurz vor Einreichung des Antrags.

Sie kann bereits Monate vorher als Struktur der späteren Genehmigungsakte dienen.

Checklisten der Bundesländer für Windenergieanlagen – Stand 2026

Bundesland Aktueller Stand Einordnung
Baden-Württemberg Checkliste für Genehmigungsanträge nach dem BImSchG, 4. Auflage, Stand 05/2025 Sehr aktuelle und ausdrücklich auf Windenergieanlagen zugeschnittene Checkliste der LUBW.
Bayern Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien und eigene WEA-Checkliste 2022 gab es noch keine vergleichbare eigene WEA-Checkliste. Inzwischen stellt Bayern neben dem aktualisierten Verfahrenshandbuch eine Checkliste für das Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen bereit.
Berlin Elektronische Antragstellung über ELiA Für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsanträge ist ELiA zu verwenden. Eine vergleichbare aktuelle eigenständige WEA-Checkliste ist daneben nicht ersichtlich.
Brandenburg ELiA Online Seit dem 1. Januar 2026 sind BImSchG-Anträge in Brandenburg grundsätzlich über ELiA Online einzureichen.
Bremen ELiA Online Bremen bietet ELiA Online seit März 2025 an. Eine zusätzliche aktuelle WEA-spezifische Landescheckliste ist nicht ersichtlich.
Hamburg Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung ELiA Genehmigungsanträge nach dem BImSchG werden in Hamburg über ELiA strukturiert.
Hessen Anleitung zur Erstellung der Antragsunterlagen für Windenergieanlagen, Stand 10.04.2025 Eine der umfangreichsten landesspezifischen Anleitungen. Die aktuelle Fassung umfasst rund 100 Seiten.
Mecklenburg-Vorpommern ELiA Online ELiA Online ersetzt die bisherige Desktop-Anwendung. Das Land empfiehlt eine projektbezogene Abstimmung mit dem zuständigen StALU über die benötigten Formulare und Unterlagen.
Niedersachsen Checkliste ELiA Windenergie 1.0 und Merk-/Hinweisblatt Niedersachsen stellt inzwischen eine speziell auf Windenergie ausgerichtete ELiA-Checkliste sowie ein ergänzendes Merk- und Hinweisblatt mit Stand April 2025 bereit.
Nordrhein-Westfalen Checkliste der Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen, Stand 08.04.2026 Sehr aktuelle und umfangreiche WEA-spezifische Checkliste. Sie berücksichtigt unter anderem elektronische Antragstellung, Repowering, Beschleunigungsgebiete sowie aktuelle Anforderungen an Arten- und Habitatschutz.
Rheinland-Pfalz Merkblatt für Vorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen, Oktober 2024 Das Merkblatt enthält konkrete immissionsschutz- und arbeitsschutzrechtliche Anforderungen an die Antragsunterlagen.
Saarland Windenergie-Handbuch / Informationen des Landes Eine vergleichbare neue zentrale WEA-Antragscheckliste wie in NRW, Hessen oder Baden-Württemberg konnten wir nicht finden. Als umfangreiche Arbeitshilfe stellt das Land unter anderem das Windenergie-Handbuch bereit.
Sachsen Handlungsleitfaden für die Genehmigung von Windenergieanlagen, Stand 14.07.2026 Einer der jüngsten Länderleitfäden. Er gilt seit dem 1. September 2026 und ersetzt für BImSchG-pflichtige WEA die frühere Handlungsempfehlung von 2011.
Sachsen-Anhalt ELiA Online – aktueller Rollout ELiA Online wird 2026 schrittweise ausgerollt. Im September 2026 war die digitale Antragstellung bereits für mehrere Genehmigungsbehörden möglich.
Schleswig-Holstein ELiA Online ELiA Online ist seit dem 1. Januar 2025 für BImSchG-Verfahren eingeführt und hat die bisherige Anwendung nach einer Übergangsfrist abgelöst.
Thüringen Verfahrenshandbuch Immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren in Thüringen Thüringen verwendet ELiA für die elektronische Antragstellung. Seit 2024 werden Antragsunterlagen grundsätzlich elektronisch angefordert.

Von der Länder-Checkliste zur digitalen Genehmigungsakte

Die Checklisten der Bundesländer helfen dabei, die benötigten Unterlagen eines Genehmigungsantrags zu strukturieren.

In der Praxis beginnt danach allerdings erst die eigentliche Arbeit:

  • Welche Unterlage liegt bereits vor?
  • Welche wurde beauftragt?
  • Welche Version wurde tatsächlich eingereicht?
  • Welche Nachforderung ist noch offen?
  • Wer ist dafür verantwortlich?
  • Welche Frist läuft als Nächstes ab?

Genau an dieser Stelle wird aus einer Checkliste Projektmanagement.

RINO bildet die Struktur eines BImSchG-Verfahrens direkt im Windenergieprojekt ab. Antragspositionen können mit Dokumenten, Aufgaben, Fristen, Beteiligten und Nachforderungen verbunden werden.

Aus einer statischen PDF-Checkliste wird so eine digitale Genehmigungsakte.

Statt nur zu sehen:

Schallimmissionsprognose erforderlich

kann die Projektleitung beispielsweise sehen:

Schallimmissionsprognose – vorhanden – Version 3 – eingereicht

oder:

Artenschutzfachbeitrag – beauftragt – Frist offen

Gerade bei mehreren parallel laufenden Windenergieprojekten reduziert das den manuellen Abstimmungs- und Kontrollaufwand.

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Besonders viel hat sich seit 2022 verändert

Der Vergleich mit der Übersicht der Fachagentur zeigt, wie schnell eine solche Zusammenstellung veralten kann.

Bayern: Von keiner eigenen Checkliste zu aktuellen Arbeitshilfen

In der Übersicht aus dem Jahr 2022 war für Bayern noch keine vergleichbare aktuelle WEA-Checkliste vorhanden.

Inzwischen stellt das Bayerische Landesamt für Umwelt neben dem Bayerischen Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien auch eine eigene Checkliste für das Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen bereit.

Das Verfahrenshandbuch wurde an den Rechtsstand vom 30. Juni 2025 angepasst.

Damit stehen Projektierern heute wesentlich aktuellere Informationen zur Vorbereitung von Genehmigungsverfahren zur Verfügung.

Hessen: Rund 100 Seiten speziell für Windenergie

Besonders umfangreich ist die Entwicklung in Hessen.

Die aktuelle Anleitung zur Erstellung der Antragsunterlagen für Windenergieanlagen stammt vom 10. April 2025 und umfasst rund 100 Seiten.

Sie behandelt nicht nur die grundsätzliche Struktur des Antrags, sondern enthält detaillierte Hinweise zu zahlreichen einzelnen Unterlagen.

Für Projektierer kann sie deshalb weit mehr als nur eine Kontrollliste sein.

Sie bildet praktisch eine Struktur für die gesamte Genehmigungsakte.

Niedersachsen: eigene Checkliste für ELiA und Windenergie

Niedersachsen stellt inzwischen eine eigene Checkliste ELiA Windenergie 1.0 sowie ein ergänzendes Merk- und Hinweisblatt bereit.

Die Unterlagen sind auf der Seite Dokumente zu Erneuerbaren Energien des niedersächsischen Umweltministeriums abrufbar.

Interessant ist hier vor allem die Verbindung von fachlichen Anforderungen und elektronischer Antragstellung.

Die Genehmigungsakte wird damit nicht mehr nur als Sammlung von Dokumenten gedacht, sondern entlang einer vorgegebenen digitalen Struktur aufgebaut.

Nordrhein-Westfalen: neue Checkliste vom April 2026

Nordrhein-Westfalen verfügt inzwischen ebenfalls über eine sehr aktuelle und umfangreiche Checkliste.

Die Checkliste der Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen trägt den Stand 08.04.2026.

Die Unterlage geht weit über eine einfache Aufzählung benötigter Dokumente hinaus.

Sie enthält beispielsweise eigene Kapitel zu:

  • Antrag und allgemeinen Angaben,
  • Karten,
  • Anlagenbeschreibung,
  • Bauvorlagen,
  • Schall und Schatten,
  • Arbeitsschutz,
  • Rückbau,
  • Wasserwirtschaft,
  • Natur- und Artenschutz.

Auch aktuelle Fragestellungen wie Repowering und Beschleunigungsgebiete werden berücksichtigt.

Digitale Antragstellung bedeutet nicht einfach „PDFs hochladen“

Besonders interessant ist die neue NRW-Checkliste beim Thema digitale Genehmigungsakte.

Sie weist darauf hin, dass das Genehmigungsverfahren grundsätzlich elektronisch durchgeführt wird und in Nordrhein-Westfalen bereits bei vielen Behörden die strukturierte Antragstellung über ELiA Online möglich ist.

Gleichzeitig macht die Checkliste konkrete Vorgaben zur Organisation der digitalen Unterlagen.

Dateien sollen sinnvoll benannt und entsprechend dem Inhaltsverzeichnis strukturiert und nummeriert werden. Die strukturierte Ablage wird ausdrücklich als wesentlich für eine zielgerichtete Bearbeitung bezeichnet.

Das ist ein wichtiger Punkt.

Ein digitaler Genehmigungsantrag ist eben nicht einfach ein Dateiordner mit beispielsweise:

  • Schall_final.pdf
  • Schall_final_neu.pdf
  • Schall_final_neu2.pdf
  • Schall_wirklich_final.pdf

Die Genehmigungsakte muss auch Monate später nachvollziehbar bleiben.

Sachsen: komplett neuer Leitfaden im Jahr 2026

Eine der jüngsten Entwicklungen gibt es in Sachsen.

Der Handlungsleitfaden für die Genehmigung von Windenergieanlagen nach dem BImSchG wurde mit Erlass vom 30. Juli 2026 eingeführt und gilt seit dem 1. September 2026.

Für BImSchG-pflichtige Windenergieanlagen löst er die frühere Handlungsempfehlung aus dem Jahr 2011 ab.

Gerade dieses Beispiel zeigt, warum Projektierer bei neuen Verfahren nicht einfach auf eine mehrere Jahre alte Checkliste zurückgreifen sollten.

ELiA wird immer mehr zum gemeinsamen Standard

Neben den eigentlichen Länder-Checklisten zeigt sich eine zweite klare Entwicklung:

Die immissionsschutzrechtliche Antragstellung wird zunehmend digitalisiert.

ELiA steht für:

Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung.

Das System gibt dem Antrag eine feste Struktur und ermöglicht die elektronische Zusammenstellung der erforderlichen Formulare und Unterlagen.

Mit ELiA Online verlagert sich dieser Prozess zunehmend von einer lokal installierten Anwendung in den Browser.

Beispiele:

Damit werden die Verfahren technisch ähnlicher.

Eine vollständig einheitliche Genehmigungsakte gibt es dadurch trotzdem nicht.

Denn weiterhin bestehen:

  • landesspezifische Leitfäden,
  • unterschiedliche Fachvorgaben,
  • behördenspezifische Anforderungen,
  • projektbezogene Besonderheiten.

ELiA und RINO erfüllen unterschiedliche Aufgaben

ELiA beziehungsweise ELiA Online strukturiert die eigentliche elektronische Antragstellung gegenüber der Genehmigungsbehörde.

Die Projektarbeit beginnt jedoch deutlich früher.

Gutachten müssen beauftragt, Unterlagen geprüft, Versionen abgestimmt, Aufgaben verteilt und Nachforderungen bearbeitet werden. Auch nach der Einreichung muss nachvollziehbar bleiben, welche Unterlage in welcher Fassung Bestandteil des Verfahrens war.

RINO ersetzt ELiA deshalb nicht.

RINO organisiert den Projektprozess vor, während und nach der Einreichung. Die Genehmigungsunterlagen werden im Projekt vorbereitet und strukturiert verwaltet; für die eigentliche Antragstellung werden die relevanten Unterlagen anschließend in ELiA beziehungsweise ELiA Online überführt.

So bleibt die interne Projektakte unabhängig vom jeweiligen Behördenportal vollständig nachvollziehbar.

Beschleunigungsgebiete verändern auch die Genehmigungsakte

Ein weiterer Grund für die Überarbeitung vieler Länderunterlagen sind die gesetzlichen Änderungen rund um sogenannte Beschleunigungsgebiete.

Die aktuelle NRW-Checkliste unterscheidet beim Landschafts-, Arten- und Habitatschutz ausdrücklich zwischen Vorhaben außerhalb von Beschleunigungsgebieten und Vorhaben innerhalb von Beschleunigungsgebieten nach §§ 6a und 6b WindBG.

Innerhalb entsprechender Gebiete sieht sie unter anderem einen Artenschutzfachbeitrag nach dem hierfür vorgesehenen NRW-Verfahren vor. Dazu soll das AFB-Tool II eingesetzt werden.

Das zeigt:

Eine Checkliste ist kein statisches Dokument.

Ändert sich das Genehmigungsrecht, verändert sich auch die Struktur der benötigten Antragsunterlagen.

Eine Checkliste ersetzt nicht die Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde

So hilfreich die Länderunterlagen sind: Sie können nicht jede Projektkonstellation vollständig abbilden.

Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt beispielsweise ab von:

  • Standort,
  • Anzahl und Typ der Anlagen,
  • Neuerrichtung oder Repowering,
  • Art des Genehmigungsverfahrens,
  • UVP-Pflicht,
  • Lage im Windenergiegebiet,
  • Lage im Beschleunigungsgebiet,
  • Natur- und Artenschutz,
  • Wasser- und Bodenschutz,
  • Denkmalschutz,
  • Luftverkehr,
  • vorhandener Infrastruktur.

Mehrere Bundesländer empfehlen deshalb ausdrücklich eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde.

Mecklenburg-Vorpommern weist auf seiner ELiA-Seite beispielsweise darauf hin, vor dem Ausfüllen des Antrags mit dem zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt abzustimmen, welche Formulare und weiteren Unterlagen benötigt werden.

Die Ländercheckliste sollte deshalb als Grundstruktur der Genehmigungsakte verstanden werden.

Nicht als Garantie dafür, dass bei jedem Projekt exakt dieselben Dokumente benötigt werden.

Von der PDF-Checkliste zur digitalen Genehmigungsakte

In vielen Projekten läuft die Vorbereitung eines BImSchG-Antrags noch ungefähr so:

Die Checkliste liegt als PDF vor.

Daneben gibt es einen Projektordner.

Eine Excel-Liste dokumentiert, welche Gutachten vorhanden sind.

Aufgaben liegen in einem weiteren System.

Nachforderungen kommen per E-Mail.

Und welche Version eines Gutachtens tatsächlich eingereicht wurde, weiß im Zweifel der zuständige Projektleiter.

Dabei liefert eine gute Länder-Checkliste bereits die ideale Grundstruktur für eine digitale Genehmigungsakte.

Statt nur festzuhalten:

„Diese Unterlage wird benötigt.“

sollte während der Projektentwicklung jederzeit sichtbar sein:

  • noch nicht beauftragt,
  • beauftragt,
  • in Bearbeitung,
  • vorhanden,
  • geprüft,
  • eingereicht,
  • nachgefordert,
  • ersetzt.

Aus einer statischen PDF-Checkliste wird damit ein Arbeitsprozess.

BImSchG-Genehmigungsverfahren mit RINO organisieren

Viele Projektierer verwalten Genehmigungsunterlagen noch über eine Kombination aus Dateiordnern, Excel-Listen, E-Mails und separaten Aufgabenprogrammen.

RINO verbindet diese Informationen direkt mit dem Windenergieprojekt.

Dabei können unter anderem zusammengeführt werden:

  • Genehmigungsakte,
  • Dokumente und Versionen,
  • Aufgaben und Fristen,
  • Nachforderungen,
  • Projektbeteiligte,
  • Flächen und Verträge,
  • Projektstatus und Portfolio.

Projektleiter sehen dadurch nicht nur:

Welche Unterlagen müssen wir einreichen?

Sondern vor allem:

Welche davon fehlen uns gerade noch – und wer kümmert sich darum?

Das wird besonders relevant, wenn mehrere Windparkprojekte gleichzeitig entwickelt werden.

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Für diese Seite bietet sich außerdem eine kostenlose Download-Checkliste an:

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Damit kann der Artikel nicht nur über Google Besucher gewinnen, sondern auch gezielt qualifizierte Kontakte aus Genehmigungsplanung und Projektleitung einsammeln.

Fazit: Die Übersicht von 2022 reicht für neue Projekte nicht mehr aus

Die Übersicht der Fachagentur Wind und Solar aus dem Jahr 2022 war ein hilfreicher Ausgangspunkt.

Für neue Genehmigungsverfahren reicht sie heute jedoch nicht mehr aus.

In mehreren Bundesländern sind inzwischen neue oder wesentlich überarbeitete Unterlagen verfügbar – teilweise erst seit 2025 oder 2026.

Gleichzeitig verändert ELiA Online die praktische Antragstellung.

Für Windenergie-Projektierer bedeutet das:

Vor jedem neuen BImSchG-Verfahren sollte geprüft werden, welche Checkliste, welcher Leitfaden und welche elektronische Antragsstruktur im jeweiligen Bundesland aktuell gilt.

Wir werden diese Übersicht deshalb regelmäßig aktualisieren.

Stand: Oktober 2026. Die Übersicht dient der Orientierung und ersetzt nicht die Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde.

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