Im Februar kommen die Anrufe. Flächeneigentümer wollen wissen, wann die Pachtabrechnung endlich kommt und warum der Nachbar angeblich mehr bekommt. Wer dann erst anfängt, Einspeisedaten zusammenzusuchen und alte Vertragsfassungen zu wälzen, hat das Jahr im Grunde schon verloren. Dabei ist die Pachtabrechnung kein Hexenwerk. Sie braucht drei Dinge: vollständige Verträge, eine sauber definierte Bemessungsgrundlage und einen Prozess, der jedes Jahr gleich abläuft.

Welche Pachtmodelle im Windpark üblich sind

Die Zeiten fester Jahrespachten sind weitgehend vorbei. Heute wird fast immer eine Mindestpacht mit einer umsatzabhängigen Komponente kombiniert. Der Eigentümer bekommt einen garantierten Sockelbetrag pro Jahr, dazu einen Anteil an den Stromerlösen der Anlage. Je nach Region, Standortqualität und Verhandlungsposition liegt dieser Anteil meist zwischen 5 und 10 Prozent der Erlöse, teilweise gestaffelt nach Ertragsjahren oder Erlöshöhe.

In vielen Projekten kommt ein Poolmodell dazu. Dann wird nicht nur der Eigentümer des Standortgrundstücks beteiligt, sondern alle Eigentümer im Windfeld, auch die mit Abstandsflächen, Wegerechten oder Kabeltrassen. Der Verteilungsschlüssel steht im Poolvertrag, oft mit unterschiedlichen Gewichtungen für Standort, Abstand und Infrastruktur. Für die Abrechnung heißt das: Aus einer Pachtzahlung werden schnell dreißig oder vierzig Einzelabrechnungen mit jeweils eigener Quote.

Und dann gibt es noch die Kommune. Nach § 6 EEG können Betreiber den Standort- und Nachbargemeinden bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Das ist rechtlich keine Pacht, läuft aber im selben Takt und gehört in denselben Abrechnungsprozess.

Die Bemessungsgrundlage entscheidet, nicht der Prozentsatz

Über den Prozentsatz wird bei Vertragsschluss hart verhandelt. Die eigentlichen Konflikte entstehen später an einer anderen Stelle: bei der Frage, worauf sich der Prozentsatz überhaupt bezieht. Zählt nur die Einspeisevergütung? Auch die Marktprämie aus der Direktvermarktung? Was ist mit Entschädigungen für Redispatch-Abschaltungen, mit Erlösen aus Herkunftsnachweisen, mit Zeiten negativer Strompreise, in denen die Anlage lief, aber keine Förderung floss?

Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Anlage wird wegen Netzengpässen häufig abgeregelt. Der Betreiber erhält dafür eine Entschädigung nach § 13a EnWG. Steht im Pachtvertrag „Beteiligung an den Einspeiseerlösen“, geht der Eigentümer bei diesen Entschädigungen womöglich leer aus, obwohl seine Fläche die Erlöse wirtschaftlich mitträgt. Steht dort „Beteiligung an sämtlichen Erlösen aus dem Betrieb der Anlage“, sieht die Rechnung anders aus. Solche Formulierungsunterschiede machen über zwanzig Jahre Laufzeit fünfstellige Beträge pro Eigentümer aus.

Wer abrechnet, muss deshalb jeden einzelnen Vertrag kennen. In gewachsenen Parks liegen oft Verträge aus unterschiedlichen Generationen nebeneinander: der Ursprungsvertrag von 2002, der Nachtrag aus dem Repowering, die Ergänzungsvereinbarung zur Kabeltrasse. Jede Fassung kann eine andere Bemessungsgrundlage haben.

Wo es in der Praxis regelmäßig knirscht

  • Veraltete Vertragsstände. Abgerechnet wird nach dem Vertrag, der im Ordner liegt. Dass es einen Nachtrag gibt, fällt erst auf, wenn der Eigentümer sich meldet.
  • Falsche Erlösbasis. Die Zahlen kommen aus der Buchhaltung, aber niemand prüft, ob Redispatch-Entschädigungen und Marktprämie so zugeordnet sind, wie der Vertrag es verlangt.
  • Poolquoten von Hand gepflegt. Ein Eigentümerwechsel nach Erbfall oder Flächenverkauf wird in der Excel-Liste vergessen. Die Zahlung geht an den Falschen.
  • Keine Belege. Die Abrechnung nennt eine Summe, aber keinen nachvollziehbaren Rechenweg. Der Eigentümer fragt nach, der Betriebsführer sucht, alle verlieren Zeit.
  • Verjährung verschenkt. Manche Verträge sehen Ausschlussfristen für Nachforderungen und Korrekturen vor. Wer zu spät abrechnet oder korrigiert, verliert Ansprüche.

So läuft die Abrechnung ohne Ärger

Der wichtigste Schritt passiert lange vor der Abrechnung selbst: alle Pacht- und Gestattungsverträge inklusive sämtlicher Nachträge an einem Ort, pro Vertrag die Eckdaten erfasst. Bemessungsgrundlage, Prozentsatz, Staffeln, Mindestpacht, Zahlungstermin, Anpassungsklauseln, Ausschlussfristen. Das ist einmal Arbeit, danach nur noch Pflege.

Dann braucht es eine verlässliche Erlösaufstellung je Anlage und Jahr, aufgeschlüsselt nach Erlösart. Einspeisevergütung, Marktprämie, Direktvermarktungserlös, Entschädigungen. Erst mit dieser Aufschlüsselung lässt sich jeder Vertrag korrekt bedienen, weil eben nicht jeder Vertrag dieselben Erlösarten einbezieht.

Die Abrechnung selbst sollte den Rechenweg zeigen, nicht nur das Ergebnis. Welche Erlöse, welche Quote, welche Mindestpacht, was wurde verrechnet. Eigentümer, die den Rechenweg sehen, rufen nicht an. Nach unserer Erfahrung ist eine transparente Abrechnung das wirksamste Mittel gegen Misstrauen im Windfeld, wirksamer als jeder Neujahrsempfang.

Was sich davon automatisieren lässt

Das Zusammensuchen, ehrlich gesagt, fast alles davon. In RINO liegen die Pachtverträge beim jeweiligen Projekt, die KI liest Bemessungsgrundlagen, Quoten und Fristen direkt aus dem Vertragstext aus und die Mehrerlös- und Pachtabrechnung läuft automatisiert über die hinterlegten Erlösdaten. Wenn ein Nachtrag hochgeladen wird, hängt er am richtigen Vertrag und fließt in die nächste Abrechnung ein. Der Betriebsführer prüft und gibt frei, statt Zahlen aus drei Systemen abzutippen. Wie das konkret aussieht, zeigen wir gern an einem echten Beispielpark, Termin genügt.